Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie unsere detaillierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen der Perviz Elektrotechnik GmbH. Wir legen Wert auf Transparenz und eine klare Kommunikation.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Verträge der Perviz Elektrotechnik GmbH (Auftragnehmer) mit ihren Kunden (Auftraggeber), sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags, die im Zuge der Ausführung notwendig werden, gelten als vereinbart und werden gesondert verrechnet.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, insbesondere aufgrund von technischen Erfordernissen, behördlichen Auflagen oder Gegebenheiten vor Ort, werden gesondert verrechnet.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitszeit, Material, Anfahrt). Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Bei größeren Aufträgen sind Teilrechnungen zulässig. Sowie eine Vorauszahlung von 30% der Gesamtsumme.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zur Baustelle sicher und sorgt dafür, dass notwendige Vorarbeiten anderer Gewerke rechtzeitig abgeschlossen sind. Alle relevanten Informationen zu bestehenden Anlagen sind vollständig und korrekt bereitzustellen. Mehrkosten, die durch unrichtige Angaben, fehlende Mitwirkung oder Verzögerungen entstehen, werden gesondert verrechnet.
6. Termine und Leistungspflichten
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Material- oder Lieferengpässen, unvorhersehbaren technischen Problemen, behördlichen Vorgaben oder Verzögerungen anderer Gewerke führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen. Schadenersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Betriebs- oder Produktionsausfälle ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Schäden an bestehenden Anlagen, die aufgrund nicht erkennbarer Mängel oder unvollständiger Informationen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
8. Besonderheiten bei Bestandsanlagen
Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen können verdeckte Mängel oder nicht erkennbare technische Probleme auftreten. Der daraus entstehende Mehraufwand, zusätzliche Leistungen oder Verzögerungen werden gesondert verrechnet.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind nach Möglichkeit unverzüglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Verbesserung oder Austausch.
Keine Gewährleistung besteht für:
* vom Auftraggeber beigestellte Materialien
* unsachgemäße Nutzung
* Eingriffe durch Dritte
* Mängel an bestehenden Anlagen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden
10. Storno / Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines Rücktritts ist der Auftragnehmer berechtigt:
* die bis dahin erbrachten Leistungen zu verrechnen
* bereits bestelltes Material vollständig in Rechnung zu stellen
* eine angemessene Stornogebühr für den entgangenen Aufwand zu verlangen
11. Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie fertiggestellt ist und vom Auftraggeber übernommen wurde.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine berechtigte Mängelrüge, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers abrufbar.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Für Unternehmer gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens als vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt